Steuerberaterliche Loyalität – den Mandanten oder dem Finanzamt verpflichtet?

Wem ist ein Steuerberater eigentlich zu Loyalität verpflichtet? Dem Finanzamt? Oder dem Mandanten?

Nun, in unserer Kanzlei sehen wir die Sache so: Wir, die Steuerkanzlei, unterstützen unsere Mandanten dabei, ihre jeweiligen unternehmerischen Ziele im Rahmen der steuergesetzlichen Möglichkeiten umzusetzen. Denn viele Steuergesetze haben Auslegungsspielräume – und, wenn man diese kennt, kann und darf man diese ausschöpfen.

Mit dieser Haltung löst sich der Gegensatz Finanzamt-Mandant auf: Hier stehen sich keine verbitterten Gegner gegenüber, sondern eher sportliche Sparringpartner, die aneinander wachsen wollen. Und wir, die Steuerkanzlei, sind in diesem Miteinander der Coach unserer Unternehmer – und freuen uns, wenn er oder sie einen Sieg einfährt.

Dass es hierbei auch der „Kleinkram“ zu erledigen ist, versteht sich von selbst. Einer unserer Mandanten kam relativ verzweifelt mit einem Ordner voller Papierbelege zu uns und fragte, ob wir seine Unterlagen bearbeiten würden. Es sei bereits einige Male in anderer Kanzleien abgewiesen worden.

Natürlich bearbeiten wir auch Papierunterlagen. Als Steuerberater sind wir ein Organ der Steuerrechtspflege – und dazu gehört eben auch die Bearbeitung von Belegen in Papierform.